BA-PO vom 22. Juni 23-Allgemeiner Teil-: Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen

25. Oktober 2023

Die wichtigsten Neuerungen zur Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Bachelorprüfungsordnung für Hauptfach-Nebenfach-Kombinationen), Allgemeiner Teil vom 22. Juni 2023.

Liebe Bachelor- Studierende,

wir möchten Sie über ab sofort gültige Veränderungen im Allgemeinen Teil der Bachelorprüfungsordnung informieren, die ebenso rückwirkend Studierende betreffen, die vor dem 1. Oktober 2023 das Studium aufgenommen haben.

Vorziehen von Mastermodulen

Sobald Sie 120 ECTS im Gesamtstudium (HF und NF) erreicht haben, können Sie noch vor dem Bachelorabschluss Prüfungsleistungen aus dem auf Ihrem Hauptfach Kunstgeschichte aufbauenden Master im Gesamtumfang von 24 ECTS erbringen. Wenn Sie das Masterstudium in Ihrem Hauptfach in Stuttgart fortsetzen, werden Ihnen diese Prüfungsleistungen angerechnet.
§ 4 (7)

Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit wird bei Neuanmeldungen auf 4 Monate verlängert. Dies gilt nicht für bereits angemeldete Bachelorarbeiten.
§27 (5)

Wiederholungsprüfungen

Im Zusammenhang mit den Neuerungen in der PO möchten wir Sie darauf hinweisen, dass schriftliche Wiederholungsprüfungen von Hausarbeiten innerhalb von zwei Semestern abzulegen sind. Wenn Sie die Arbeit nicht im Zusammenhang einer neuen Lehreveranstaltung, die Sie hierfür besuchen müssen, schreiben möchten, haben Sie nach Vereinbarung eines neuen Themas mit Ihrem:Ihrer Dozent:in und einer neuen Fristvereinbarung die Möglichkeit, die Arbeit im ursprünglichen Seminarkontext zu erbringen.
§20 (5)

Der neue Allgemeine Teil der Prüfungsordnung ist hier abrufbar.

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